Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen, z.B. bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in KiTa, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt 2,5 Mio. Kinder und Jugendliche, deren Eltern z.B. nach dem SGB II leistungsberechtigt sind.
Wer hat Anspruch auf die Leistungen?
Kinder und Jugendliche haben einen Leistungsanspruch, wenn folgende Leistungen an die Eltern oder an das Kind oder den Jugendlichen selbst gezahlt werden:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (sog. Hartz-IV-Leistungen)
- Sozialhilfe oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung
- Asylbewerberleistungen
- Wohngeld
- Kinderzuschlag (KiZ) neben Kindergeld
Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe erhalten Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?
Soziale und kulturelle Teilhabe: Kinder und Jugendliche sollen Vereins-, Kultur- und Freizeitangebote nutzen und dabei Kontakte knüpfen und pflegen können. Dafür sehen monatlich 15,00 € zur Verfügung.
Wo kann man den Antrag stellen?
- Beim Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (sog. Hartz-IV-Leistungen) kann die Antragstellung beim zuständigen Jobcenter erfolgen.
- Beim Bezug aller anderen o.g. Leistungen erfolgt die Antragstellung beim Kreis Unna, Fachbereich Arbeit und Soziales, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna
Antragsunterlagen können Sie bei den o.g. Behörden oder bei uns in der Musikschule (siehe unten) anfordern. Bei der Beantragung sind wir Ihnen gerne behilflich.