FAQ – Häufige Fragen
Kann ich bei der Musikschule für mein Unterrichtsfach ein Instrument leihen?
Ja, mit Ausnahme von Klavier und Schlagzeug bieten wir im Rahmen unserer Bestände Leihinstrumente für einen begrenzten Zeitraum an. Auf unseren Anmeldeformularen können Sie direkt vermerken, dass Sie ein Leihinstrument benötigen. Weitere Infos dazu erhalten Sie gerne über unsere Musikschulverwaltung oder die Instrumentallehrkräfte.
Findet an beweglichen Ferientagen Musikschulunterricht statt?
Hier sind zwei Fälle zu unterscheiden:
- An beweglichen Ferientagen der Grundschulen bzw. des Gymnasiums fällt auch der JeKits-/SchulMusik-/Orchesterklassen-Unterricht aus.
- Für den Unterricht in den Räumlichkeiten der Musikschule (Burgschule, Pestalozzihaus) dagegen gibt es keine beweglichen Ferientage. Unabhängig von den allgemeinbildenden Schulen findet der Unterricht auch an Brückentagen o.ä. statt!
Warum ist das ganze Jahr über Unterrichtsentgelt zu zahlen, wenn doch in den Schulfreien kein Musikschulunterricht stattfindet?
Wir berechnen Ihnen die Ferienwochen de facto gar nicht. Sie zahlen einen Jahresbeitrag für 36 garantierte Unterrichtsstunden pro Jahr in 12 gleichen Raten. Sollte diese Garantiestundenzahl durch Feiertage, krankheitsbedingte Unterrichtsausfälle etc. unterschritten werden, wird das am Jahresende (bzw. im Falle von JeKits/SchulMusik am Schuljahresende) automatisch von uns ausgeglichen (entweder wird die jeweils letzte Monatsrechnung reduziert oder eine Erstattung veranlasst).
Wie kann ich kündigen?
Im Falle von JeKits-Unterricht ist keine Kündigung notwendig. Der Vertrag endet automatisch zum Schuljahresende.
Für alle anderen regelmäßigen Unterrichtsformen können Sie unser Online-Formular zur Änderung/Kündigung verwenden.